Allgemeine Lizenzbedingungen für das "yalst-LiveSupportTool"
(Mietlösung)
DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN REGELN DEN UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS, DAS SIE AN DER VORSTEHEND GENANNTEN SOFTWARE ERWERBEN. SIND SIE MIT DIESEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, IST DIE VISISOFT OHG NICHT BEREIT, IHNEN EIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE ZU GEWÄHREN. LESEN SIE SICH DAHER DIE ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN VOR DER BENUTZUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE WERDEN DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN TEIL DES ZWISCHEN IHNEN UND DER VISISOFT OHG GESCHLOSSENEN VERTRAGES.
1. ALLGEMEINES
Die Software gehört der Visisoft OHG und genießt den
Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen
Urheberrechtsabkommens.
2. GELTUNGSBEREICH
1. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit
dem Softwarehersteller Visisoft über die Software
"yalst-LiveSupportTool", nachfolgend auch Software genannt.
2. Mit der Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer die
nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.
3. SOFTWAREÜBERLASSUNG
1. Gegenstand ist die Überlassung der in 2 genannten Software
auf Mietbasis sowie die Einräumung eines zeitlich begrenzten,
nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts
an der Software. Die Visisoft OHG bleibt Inhaber sämtlicher
Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software.
Ihr Recht zur Benutzung der Software bestimmt sich nach diesem
Lizenzvertrag.
2. Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine
andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der
Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den
Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren,
disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln
sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf
andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung der
Installationsanleitung sind untersagt.
3. Die Software der Visisoft OHG darf nicht verwendet
werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von
Kernkraft-Anlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, bei der
Flugüberwachung oder anderen sicherheitsrelevanten
Überwachungssystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in
der Software der Visisoft OHG zu Todesfällen,
Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden
führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind
Sie nicht mehr berechtigt, die Visisoft-Software zu
benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht
gekündigt haben sollte.
4. Die Software darf nicht zur ausschließlichen Beratung
gehörloser Personen verwendet werden.
4. UMFANG DER SOFTWARE UND UPDATES
Die Software entspricht der zum Mietbeginn gültigen
Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates
seitens der Visisoft OHG kann diesen Umfang erhöhen und
reduzieren. Die Visisoft OHG ist berechtigt, im Rahmen der
Bereitstellung von Updates Programmteile hinzuzufügen
oder wegzulassen, wenn dies erforderlich ist.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Keine vollständige Fehlerfreiheit: Die Visisoft OHG
weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand
nicht möglich ist, Softwareprodukte so zu entwickeln, daß sie
vollkommen fehlerfrei sind. Eine Gewährleistung für übliche
Softwarefehler, welche die Nutzbarkeit der Software nicht oder
nur unerheblich beeinträchtigen, wird daher nicht übernommen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Die Gewährleistungsrechte
des Lizenznehmers setzen voraus, daß der Kunde seinen nach
§§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei
dieser Untersuchung gefundenen Fehler müssen der Visisoft
OHG unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Fehler, die bei
dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später
auftreten, müssen der Visisoft OHG unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche
Mitteilung muß eine hinreichend genaue Beschreibung des Fehlers
enthalten, die es der Visisoft OHG ermöglicht, den Fehler
zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.
3. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die
Visisoft OHG nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen,
soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein
Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher
Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder
der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht
auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf
solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Eine Haftung der Visisoft OHG ist ausgeschlossen, wenn
der Ausfall und/oder die Mängel der Software auf einen Unfall,
auf Mißbrauch, fehlerhafte Anwendung, Nichtbeachtung der
angegebenen Systemvoraussetzungen oder auf nicht ordnungsgemäße
Datensicherung durch den Lizenznehmer zurückzuführen ist.
6. Die Visisoft OHG haftet nicht für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von
Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
7. Die Visisoft OHG haftet nicht für Funktionsmängel, die
durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen.
8. Testzugänge und Online-Demo: Da diese Produktvarianten
ohne jegliche Kosten lizenziert werden, besteht keinerlei
Gewährleistung oder Haftung für Testzugänge bzw. für
Online-Demos, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellt die
Visisoft OHG diese Varianten so zur Verfügung, "wie
sie sind" ohne irgendeine Gewährleistung oder Haftung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt
auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten
Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit
liegt beim Lizenznehmer.
9. Die Visisoft OHG stellt mit der Software nur eine
technische Plattform zur Kommunikation bereit und haftet nicht
für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte.
10. Es gelten die AGB der Visisoft OHG ergänzend.
6. WETTBEWERBSVERBOT, GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. Der Lizenznehmer nutzt sein erworbenes Wissen der
softwaretechnischen Möglichkeiten und Funktionsweisen der
Software nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Das
gilt für jede unmittelbare und mittelbare Tätigkeit. Als
Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die der
urheberrechtlich geschützten Software entspricht oder mit ihr
vergleichbar ist.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem
Vertragsverhältnis erlangten Informationen über die
Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben
den Kenntnissen über die Produkt- und Geschäftspolitik sowie
Vertriebszweige besonders für alle Informationen, die als
vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck
nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und
Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede
andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Auftraggebers.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die
Vertragsparteien ein.
4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweiligen
Datenschutzbestimmungen beim Einsatz der Software einzuhalten.
5. Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf diese
Pflichten hin.
7. ANWENDBARES RECHT UND TEILNICHTIGKEIT
Der Lizenzvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen nicht.
8. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus
oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen Lizenzbedingungen
unterliegen, ist der Sitz der Visisoft OHG in Rostock.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT
Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen
den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle
aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen
Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind
schriftlich niederzulegen.