Allgemeine Lizenzbedingungen für das "yalst-LiveSupportTool"
(Mietlösung)

DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN REGELN DEN UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS, DAS SIE AN DER VORSTEHEND GENANNTEN SOFTWARE ERWERBEN. SIND SIE MIT DIESEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, IST DIE VISISOFT OHG NICHT BEREIT, IHNEN EIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE ZU GEWÄHREN. LESEN SIE SICH DAHER DIE ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN VOR DER BENUTZUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE WERDEN DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN TEIL DES ZWISCHEN IHNEN UND DER VISISOFT OHG GESCHLOSSENEN VERTRAGES.

1. ALLGEMEINES
Die Software gehört der Visisoft OHG und genießt den Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.

2. GELTUNGSBEREICH
1. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem Softwarehersteller Visisoft über die Software "yalst-LiveSupportTool", nachfolgend auch Software genannt.
2. Mit der Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.

3. SOFTWAREÜBERLASSUNG
1. Gegenstand ist die Überlassung der in 2 genannten Software auf Mietbasis sowie die Einräumung eines zeitlich begrenzten, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der Software. Die Visisoft OHG bleibt Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Software bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag.
2. Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung der Installationsanleitung sind untersagt.
3. Die Software der Visisoft OHG darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraft-Anlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, bei der Flugüberwachung oder anderen sicherheitsrelevanten Überwachungssystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in der Software der Visisoft OHG zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Visisoft-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.
4. Die Software darf nicht zur ausschließlichen Beratung gehörloser Personen verwendet werden.

4. UMFANG DER SOFTWARE UND UPDATES
Die Software entspricht der zum Mietbeginn gültigen Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates seitens der Visisoft OHG kann diesen Umfang erhöhen und reduzieren. Die Visisoft OHG ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich ist.

5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Keine vollständige Fehlerfreiheit: Die Visisoft OHG weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand nicht möglich ist, Softwareprodukte so zu entwickeln, daß sie vollkommen fehlerfrei sind. Eine Gewährleistung für übliche Softwarefehler, welche die Nutzbarkeit der Software nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, wird daher nicht übernommen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Die Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers setzen voraus, daß der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei dieser Untersuchung gefundenen Fehler müssen der Visisoft OHG unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Fehler, die bei dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später auftreten, müssen der Visisoft OHG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung muß eine hinreichend genaue Beschreibung des Fehlers enthalten, die es der Visisoft OHG ermöglicht, den Fehler zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.
3. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Visisoft OHG nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Eine Haftung der Visisoft OHG ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall und/oder die Mängel der Software auf einen Unfall, auf Mißbrauch, fehlerhafte Anwendung, Nichtbeachtung der angegebenen Systemvoraussetzungen oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Lizenznehmer zurückzuführen ist.
6. Die Visisoft OHG haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
7. Die Visisoft OHG haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen.
8. Testzugänge und Online-Demo: Da diese Produktvarianten ohne jegliche Kosten lizenziert werden, besteht keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Testzugänge bzw. für Online-Demos, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellt die Visisoft OHG diese Varianten so zur Verfügung, "wie sie sind" ohne irgendeine Gewährleistung oder Haftung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit liegt beim Lizenznehmer.
9. Die Visisoft OHG stellt mit der Software nur eine technische Plattform zur Kommunikation bereit und haftet nicht für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte.
10. Es gelten die AGB der Visisoft OHG ergänzend.

6. WETTBEWERBSVERBOT, GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. Der Lizenznehmer nutzt sein erworbenes Wissen der softwaretechnischen Möglichkeiten und Funktionsweisen der Software nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Das gilt für jede unmittelbare und mittelbare Tätigkeit. Als Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die der urheberrechtlich geschützten Software entspricht oder mit ihr vergleichbar ist.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erlangten Informationen über die Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den Kenntnissen über die Produkt- und Geschäftspolitik sowie Vertriebszweige besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragsparteien ein.
4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweiligen Datenschutzbestimmungen beim Einsatz der Software einzuhalten.
5. Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf diese Pflichten hin.

7. ANWENDBARES RECHT UND TEILNICHTIGKEIT
Der Lizenzvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

8. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen Lizenzbedingungen unterliegen, ist der Sitz der Visisoft OHG in Rostock.

9. VOLLSTÄNDIGKEIT
Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.