Allgemeine Lizenzbedingungen für das "yalst-LiveSupportTool"
(Kauflösung)

DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN REGELN DEN UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS, DAS SIE AN DER VORSTEHEND GENANNTEN SOFTWARE ERWERBEN. SIND SIE MIT DIESEN ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN, IST DIE VISISOFT GBR NICHT BEREIT, IHNEN EIN NUTZUNGSRECHT AN DER SOFTWARE ZU GEWÄHREN. LESEN SIE SICH DAHER DIE ALLGEMEINEN LIZENZBEDINGUNGEN VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. MIT DER INSTALLATION DER SOFTWARE ODER DEM ÖFFNEN DES VERSIEGELTEN DATENTRÄGERS WERDEN DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN TEIL DES ZWISCHEN IHNEN UND DER VISISOFT GBR GESCHLOSSENEN VERTRAGES.

1. ALLGEMEINES
Die Software gehört der Visisoft GbR und genießt den Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.

2. GELTUNGSBEREICH
1. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem Softwarehersteller Visisoft über die Software "yalst-LiveSupportTool", nachfolgend auch Software genannt.
2. Mit Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der Software erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.

3. SOFTWAREÜBERLASSUNG
1. Gegenstand ist die Überlassung der in 2 genannten Software und der Installationsanleitung sowie die Einräumung eines nicht ausschließlichen, dauerhaften, nicht einseitig widerrufbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der Software. Lediglich die physikalischen Datenträger, auf dem sich die Software befindet, geht in das Eigentum des Lizenznehmers über. Die Visisoft GbR bleibt Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Software bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag.
2. Der Lizenznehmer hat das Recht, eine Vervielfältigung zu Sicherheitszwecken vorzunehmen. Alle Kopien der Software unterliegen dieser Vereinbarung.
3. Die Nutzung umfaßt als zulässige Handlungen die Installation der Software auf ausschließlich einem Webserver, das Laden in den temporären Speicher (d. h. RAM) oder in einen permanenten Speicher (z. B. Festplatte) und den Ablauf der Software. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht. Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der Lizenznehmer keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
4. Der Lizenznehmer erwirbt das Recht, die lizensierte Anzahl an Zugängen in der Software einzurichten.
5. Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung der Installationsanleitung sind untersagt.
6. Der Lizenznehmer erwirbt an der Software lediglich das in 3(1), 3(2), 3(3) und 3(4) genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht. Die Visisoft GbR behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
7. Die Software der Visisoft GbR darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraft-Anlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen, bei der Flugüberwachung oder anderen sicherheitsrelevanten Überwachungssystemen. In derartigen Fällen kann ein Fehler in der Software der Visisoft GbR zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Visisoft GbR-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.
8. Die Software darf nicht zur ausschließlichen Beratung gehörloser Personen verwendet werden.

4. LIEFERUNG DER SOFTWARE UND LIZENZIERUNG
1. Die Lieferung der Software erfolgt auf CD-ROM oder durch Download. Die Software ist mit der Lieferung in vollem Umfang funktionsfähig.
2. Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber.
3. Mit der Lieferung der Software auf CD-ROM oder durch Download gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung bzw. Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.

5. UMFANG DER SOFTWARE UND UPDATES
1. Die Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates kann diesen Umfang erhöhen und reduzieren. Die Visisoft GbR ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich ist.
2. Die Visisoft GbR verpflichtet sich, notwendige Updates zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung besteht nicht.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Keine vollständige Fehlerfreiheit: Die Visisoft GbR weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand nicht möglich ist, Softwareprodukte so zu entwickeln, daß sie vollkommen fehlerfrei sind. Eine Gewährleistung für übliche Softwarefehler, welche die Nutzbarkeit der Software nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, wird daher nicht übernommen.
2. Untersuchungs- und Rügepflicht: Die Gewährleistungsrechte des Lizenznehmers setzen voraus, daß der Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die bei dieser Untersuchung gefundenen Fehler müssen der Visisoft GbR unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Fehler, die bei dieser Untersuchung nicht gefunden werden, aber später auftreten, müssen der Visisoft GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Die schriftliche Mitteilung muß eine hinreichend genaue Beschreibung des Fehlers enthalten, die es der Visisoft GbR ermöglicht, den Fehler zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beseitigen.
3. Gewährleistungsrechte: Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Visisoft GbR Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Software.
3a. Entfall der Gewährleistung: Die Gewährleistung entfällt, soweit der Lizenznehmer eine von der Visisoft GbR nicht autorisierte Änderung oder Bearbeitung der Software vornimmt, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, daß der in der Rede stehende Mangel weder insgesamt noch teilweise durch eine solche Änderung verursacht wurde und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wurde.
3b. Anti-Viren-Programm: Die Software wurde von der Visisoft GbR vor der Überlassung an den Lizenznehmer mit Hilfe eines Anti-Viren-Programms geprüft, um die Möglichkeiten von Computer-Viren auf ein Minimum zu reduzieren. Die Visisoft GbR empfiehlt Ihren Kunden jedoch, ebenfalls Anti-Viren-Programme einzusetzen, um das eigene Computersystem, trotz der Prüfung durch die Visisoft GbR vor eindringenden Viren zu schützen. Sollte in der Software ein Virus entdeckt werden, hat der Lizenznehmer dies der Visisoft GbR unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall wird die Visisoft GbR die Software vergütungsfrei ersetzen.
3c. Kosten: In berechtigten Gewährleistungsfällen werden dem Lizenznehmer keinerlei Vergütungen oder Kosten berechnet. Stellt sich bei der Vornahme von Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten jedoch heraus, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorgelegen hat, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Leistungen der Visisoft GbR entsprechend den allgemeinen Vergütungssätzen der Visisoft GbR zu vergüten.
4. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet die Visisoft GbR nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Eine Haftung der Visisoft GbR ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall und/oder die Mängel der Software auf einen Unfall, auf Mißbrauch, fehlerhafte Anwendung, Nichtbeachtung der angegebenen Systemvoraussetzungen oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Lizenznehmer zurückzuführen ist.
7. Die Visisoft GbR haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
8. Die Visisoft GbR haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen.
9. Free-Edition und Trial-Versionen: Da diese Produktvarianten ohne jegliche Kosten lizenziert werden, besteht keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Free-Edition bzw. für Trial-Versionen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellt die Visisoft GbR diese Varianten so zur Verfügung, "wie sie sind" ohne irgendeine Gewährleistung oder Haftung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit liegt beim Lizenznehmer.
10. Die Visisoft GbR stellt mit der Software nur eine technische Plattform zur Kommunikation bereit und haftet nicht für die durch die Nutzer veröffentlichten Inhalte.
11. Es gelten die AGB der Visisoft GbR ergänzend.

7. WETTBEWERBSVERBOT, GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. Der Lizenznehmer nutzt sein erworbenes Wissen der softwaretechnischen Möglichkeiten und Funktionsweisen der Software nicht aus, um Wettbewerbserzeugnisse herzustellen. Das gilt für jede unmittelbare und mittelbare Tätigkeit. Als Wettbewerbserzeugnis gilt jede Software, die der urheberrechtlich geschützten Software entspricht oder mit ihr vergleichbar ist.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle in diesem Vertragsverhältnis erlangten Informationen über die Vertragspartner unbefristet geheim zu halten. Das gilt neben den Kenntnissen über die Produkt- und Geschäftspolitik sowie Vertriebszweige besonders für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes halten die Vertragsparteien ein.
4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweiligen Datenschutzbestimmungen beim Einsatz der Software einzuhalten.
5. Eingeschaltete Dritte weisen die Vertragspartner auf diese Pflichten hin.

8. ANWENDBARES RECHT UND TEILNICHTIGKEIT
Der Lizenzvertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

9. GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen Lizenzbedingungen unterliegen, ist der Sitz der Visisoft GbR in Rostock.

10. VOLLSTÄNDIGKEIT
Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.